Ob imposantere Bereifung, Chiptuning, Sportgrill oder Doppelauspuff: Die Deutschen verleihen ihrem Auto gern eine Extranote. Mal geht es um mehr Motorleistung, mal um die Optik. Was viele Kfz-Halter nicht wissen: Wer sein Auto tunt, bewegt sich schnell in einer rechtlichen Grauzone. Sowohl die Betriebszulassung als auch der Versicherungsschutz können auf dem Spiel stehen.

Eventuelle Änderungen müssen daher zum einen vom TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden, bevor der Wagen auf die Straße darf. Ohne die damit erteilte Betriebserlaubnis drohen nicht nur Bußgelder und Stilllegung, sondern auch der Wegfall des Haftpflicht- und Kasko-Versicherungsschutzes. Achtung: Auch eine dem anmontierten Teil beiliegende EG-Typengenehmigung bürgt nicht unbedingt für Zulassungsfreiheit.

Zum anderen sollte der Versicherer über Tuning-Veränderungen am Fahrzeug informiert werden. Die Prämie wird dann häufig angepasst, da das Auto nicht mehr dem Typenlisten-Standard entspricht. Gerade bei einer erhöhten Motorleistung steigt naturgemäß das Risiko eines Schadens, worüber Versicherer Bescheid wissen müssen – andernfalls droht auch hier eine Leistungsverweigerung.